Eine Spielstraße ist gemäß deutscher Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO durch das Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Durch das Zusatzzeichen 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann durch ein Zusatzschild erlaubt sein. In der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 StVO heißt es ...