Am 14. Februar 1488 wurde auf dem Reichstag in Esslingen am Neckar der Schwäbische Bund (auch Bund im Lande Schwaben) auf Veranlassung Kaiser Friedrichs III. als Zusammenschluss der schwäbischen Reichsstände gegründet.
Der schwäbische Bund bewährte sich als wesentliches Instrument der Reichsreform und des damit verbundenen Landfriedens, was ihm seine verfassungsgeschichtliche Bedeutung verleiht. ...