Die Sachbefugnis, auch Sachlegitimation bezeichnet im Prozessrecht die materielle Rechtszuständigkeit. Wenn das geltend gemachte Recht dem Kläger gegen den Beklagten zusteht, ist der Kläger aktivlegitimiert, der Beklagte passivlegitimiert.Die Sachbefugnis ist eine Voraussetzung für die Begründetheit der Klage und besteht kraft materiellen Rechts.Die Sachbefugnis ist von der Prozessführungsbefugnis ...