Rückkauf bezeichnet den Erwerb eines Gegenstandes durch den früheren Verkäufer, insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, siehe Rückkauf (Lebensversicherung)
Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rückkaufsrechts durch den Verkäufer, siehe Wiederkauf
Erwerb eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft, siehe Aktienrückkauf
kurzfristige ...