Als Reichsabschied, auch Reichsrezess genannt, wird die Gesamtheit der auf einem Reichstag des Heiligen Römischen Reiches beratenen und erlassenen Bestimmungen bezeichnet, die der Kaiser am Ende zu verlesen hatte.
Bis zum Jahre 1654 begannen die Reichstage – neben zeremoniellen Akten – mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, und sie endeten ...