Als Regalien (lateinisch iura regalia ‚königliche Rechte‘; Singular: Regal ‚Königsrecht‘) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates im Hoheitsgebiet, heute in der Schweiz das ausschließliche Betätigungs- und Nutzungsrecht durch den Staat (Kanton).