Als Redeverbot bezeichnet man „das (zeitweilige) Verbot, öffentlich (politische) Reden zu halten“ oder das Verbot, über einen bestimmten Sachverhalt generell zu sprechen. Umgangssprachlich wird auch von „Maulkorb“ gesprochen.
Der Begriff ist nicht genau abgegrenzt und wird hauptsächlich für Eingriffe in die Meinungsäußerungsfreiheit verwendet. Aber auch das Gebot zur Ruhe in Kirchen ...