Rückstau ist ein Terminus im Verkehrsrecht und beschreibt eine Stockung von Fahrzeugen an einer Lichtzeichenanlage (LZA) oder Straßenkreuzung mit mindestens einer vorgelagerten Einmündung, gekennzeichneten Ein- oder Ausfahrt bzw. einem Bahnübergang, gleichgültig ob beschrankt oder unbeschrankt.
Bei einem Rückstau muss ein Kraftfahrzeug, welches trotz Vorfahrtberechtigung oder grüner Ampel, ...