Der Rückfahrscheinwerfer (in der Schweiz Rückfahrlicht) gilt als lichttechnische Einrichtung eines Fahrzeuges.
In Deutschland ist es nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 52a „eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.“