Synonyme für Passivlegitimation

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Kategorie

Jura




Wikipedia Artikel zu Passivlegitimation

Die Passivlegitimation ist ein Begriff aus dem Prozessrecht betrifft die passive Sachbefugnis oder Sachlegitimation. Sie ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden. Die Passivlegitimation betrifft die Stellung als richtiger Beklagter und Inhaber des streitigen Rechts. Die Frage beurteilt sich nach materiellem Recht. Passiv legitimiert können auch mehrere Personen sein, etwa eine Gesamthandsgemeinschaft. Auf ...