Bundesbehörden werden errichtet für die bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG) in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Behörden gliedern sich wie folgt:
Oberste Bundesbehörden
Bundesoberbehörden (auch Obere Bundesbehörden genannt)
Bundesmittelbehörden
Bundesunterbehörden (auch Ortsbehörden genannt)