Als Nachrücker wird ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag, einem Landesparlament, dem Europäischen Parlament, oder prinzipiell auch allen anderen Gremien bezeichnet, der das Mandat eines aus dem Gremium ausscheidenden oder überraschend nach der Wahl nicht verfügbaren Abgeordneten übernimmt.
Bei Bundestagswahlen ist der Nachrücker der erste, der auf der Landesliste des Bundeslandes der jeweiligen ...