Der Maschinen- und Anlagenführer ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.
Der Maschinen- und Anlagenbediener kann je nach Kontext ein Synonym zum Maschinen- und Anlagenführer sein, oder eine Hilfsarbeitskraft, die dem Maschinen- und Anlagenführer zuarbeitet.