Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.Der Begriff „leibeigen“ ist erstmals in einer von Adolf Friedrich I. von Mecklenburg herausgegebenen „Gesinde- und Bauernordnung“ von 1645 belegt.Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften nicht vom ...