Ein Kommissariat (K) ist eine Dienststelle der Kriminalpolizei. Sie bearbeitet die nach dem Geschäftsverteilungsplan bestimmten Fälle von leichter und mittlerer bis zur schweren Kriminalität, durch Innen- und Außendienst. „Ausrückfälle“ sind bedeutendere Straftaten, komplizierte Sachverhalte, Durchsuchungen, Inaugenscheinnahme des Tatorts oder Ähnliches. Kommissariatsleiter (KL) ist in ...