Kirchenvorstand wird in christlichen Kirchen ein Leitungsgremium auf örtlicher Ebene, im Einzelfall auch auf Bundesebene bezeichnet:
der vom römisch-katholischen Kirchenrecht vorgesehene Vermögensverwaltungsrat (Consilium a rebus oeconomicis) einer Pfarrgemeinde in zahlreichen deutschen Diözesen, siehe Pfarrverwaltungsrat
das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde in mehreren evangelischen Landeskirchen ...