Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen (Landesfürsten) wie auch spezielle Adelstitel mit eigenem Fürstenstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom Mittelalter bis etwa 1800, mit einem „Fürstentum“ als ausgewiesenem Herrschaftsgebiet. Die Erhebung in diesen Adelsstand wurde „Fürstung“ genannt. Darüber hinaus finden sich Fürsten und Fürstentümer ...