Das Kapitaldeckungsverfahren (auch: Kapitaldeckungsprinzip) ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren von (privaten) Individualversicherungen sowie von Sozialversicherungen, die auf Pflichtmitgliedschaft beruhen.
Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen ...