Kaiserliche Botschaft, auch Kaiser-Botschaft oder Kaiserliche Sozialbotschaft, bezeichnet die zur Eröffnung des 5. Deutschen Reichstags am 17. November 1881 von Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck im Königlichen Schloss zu Berlin verlesene Botschaft Wilhelms I., die die deutsche Sozialgesetzgebung fortführte, nachdem eine erste Unfallversicherungsvorlage im Reichstag gescheitert war.