Als Heiratsschwindler wird ein Betrüger bezeichnet, der seinem Opfer eine gemeinsame Zukunft in einer Ehe in Aussicht stellt, um materielle Vorteile zu erlangen.
Nach deutschem Recht nach § 263 StGB (Betrug) droht ihm bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Der Begriff Heiratsschwindler ist kein Rechtsbegriff. Dennoch verwendeten Gerichte diesen Begriff für solche Betrüger.Ein neuartiger Heiratsschwindler, ...