Die Geldleistung ist nach § 11 SGB I eine mögliche Form der Erbringung von Sozialleistungen neben der Sachleistung und der Dienstleistung.
Ob eine bestimmte Leistung als Geldleistung erbracht wird, ist in den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs unterschiedlich geregelt. In der Sozialhilfe (SGB XII) hat die Geldleistung ausdrücklich Vorrang vor der Sach- oder Dienstleistung, soweit der Leistungsberechtigte ...