Die Gefängnisstrafe war eine in Deutschland bis zur Großen Strafrechtsreform bestehende Form der Freiheitsentziehung. An ihre Stelle trat 1970 die Freiheitsstrafe. Die Gefängnisstrafe war in § 16 a.F. des Strafgesetzbuches geregelt.
Die Regelungen zur Gefängnisstrafe im Norddeutschen Bund wurden vom Deutschen Reich in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen.
Die Gefängnisstrafe dauerte ...