Die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (auch Festlandsockelkommission) ist ein Organ des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Die Kommission arbeitet auf der Grundlage von Art. 76 Abs. 8 in Verbindung mit Anlage II des Seerechtsübereinkommens und hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festlegung der äußeren Grenze des Festlandsockels im Sinne des Übereinkommens auszusprechen, ...