Das Braurecht (auch Braugerechtigkeit, Braugerechtsame oder Grutrecht) gehörte im Mittelalter zu den Vorrechten der Grund- oder Landesherrschaft. Das Braurecht war an ein Grundstück oder ein Haus, den Bierhof, gekoppelt. Der Haus- oder Grundstücksbesitzer konnte das Braurecht entweder selbst oder durch einen angestellten Brauer wahrnehmen.
Vielfach waren auch die Erbrichter brau- und schankberechtigt.
Die ...