Blindenhunde, amtlich Blindenführhunde, sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenhund „im Dienst“ ist in Deutschland an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. ...