Der Auskultator (lat. Zuhörer, von lat. auscultare – (eifrig) zuhören, (ab)horchen, siehe auch Auskultation) war die Bezeichnung für die unbezahlte erste gerichtliche Ausbildungsstufe für Juristen nach der Universität. Im süddeutschen Raum wurde manchmal auch „Auskulator“ geschrieben, vor allem österreichisch auch „Auskultant“.