Synonyme für Akkusationsprinzip

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Kategorie

Jura




Wikipedia Artikel zu Akkusationsprinzip

Das Akkusationsprinzip (lat. accusare, anklagen, und principium, Anfang), auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens. Es bedeutet, dass Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe (Staatsanwaltschaft und Gericht) wahrgenommen werden müssen. Der Anklagegrundsatz findet sich in § 151 StPO. Anklage erheben kann nur die Staatsanwaltschaft. Ausnahmen ...