Als Abweichler werden besonders in der Politik Abgeordnete bezeichnet, die bei Abstimmungen entgegen der vorgegebenen Fraktionslinie votieren. Offiziell unterliegen in Deutschland Abgeordnete keinem Fraktionszwang, sondern sind gemäß Art. 38 Grundgesetz „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Dennoch fallen bei den meisten Abstimmungen diejenigen auf, ...