Paraphrasen, die Abweg enthalten
Formulierungsvarianten, die mit Abweg anfangen
In Deutschland liegt im unfallrechtlichen Sinn ein Abweg vor, wenn der nach § 8 SGB VII versicherte Arbeitsweg aus privaten Gründen verlassen wird. Im Gegensatz zum Umweg ändert der Versicherte dabei die Wegrichtung zum unfallrechtlich versicherten Ziel (Arbeits- oder zum Wohnort). Bei Wegeunfällen wird für den Abweg kein Versicherungsschutz gewährt, kehrt der Versicherte auf den Arbeitsweg ...