Ämterpatronage bezeichnet die ungerechtfertigte Bevorzugung von Bewerbern bei der Besetzung von Ämtern und Positionen (vor allem im Öffentlichen Dienst oder im Wissenschaftsbetrieb) auf der Grundlage von Parteibuchwirtschaft, Weltanschauungen, Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Schule oder persönlichen Bekanntschaften (Verwandtschaft – siehe Nepotismus –, Vereins- oder Verbindungskameradschaft) ...