Die (n – 1)-Regel (sprich: N-minus-Eins-Regel, auch (n – 1)-Kriterium) bezeichnet ein Beurteilungskriterium für die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von zusätzlich vorhandener Redundanz. Sind für eine Aufgabe
n
{\displaystyle n}
Objekte zuständig oder verfügbar, so kann bei Einhaltung der (n – 1)-Regel beim Ausfall eines Objekts der Betrieb oder ...